Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und der Messerschmidt GmbH
Vertreten durch Tobias Messerschmidt
Adresse: Rotebachring 45, 74564Crailsheim
Tel: 07951 295 331
E-Mail-Adresse: info@liebstueck.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:DE278185875
der Vertrag zustande.
Die Erteilung des Auftrages beinhaltet die Anerkennung nachstehender Bedingungen durch den Besteller, mit der Folge, dass sie Vertragsbestandteil werden.
Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen der Besteller im Bestellschreiben oder in sonstigen Unterlagen gelten nicht. Ihrer Einbeziehung wird ausdrücklich widersprochen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich schriftlich – und zwar für jeden Einzelfall – von uns anerkannt werden.
Die Angebotspreise sind auf den Kalkulationsgrundlagen des Abgabetages aufgebaut. Treten nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss und der restlosen Fertigstellung des Auftrages Änderungen der Lohn-, Fracht- und Materialkosten auf, sind wir berechtigt, die aufgegebenen Preise im Verhältnis der Vertragsänderung neu festzulegen.
Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung in unserer Sphäre begründet ist.
Muster und Materialbeschaffenheit: Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Steines. Handmuster und Abschläge können niemalsalle Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Gefüge in sich vereinigen. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Änderungen, Tupfen,Poren, Striemen, Einschlüsse (Risse) und andere natürliche Eigenschaften wird keine Haftung übernommen. Auskittungen und Verklammerungen sind bei bunten Steinen unvermeidlich und werden fachgemäß durchgeführt. Der Auftraggeber hat mit den Wechselfällen zu rechnen, die bei Natursteinen vorkommen. Für Maßabweichungen gilt die zurzeit gültige VOB, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen – Naturwerksteinarbeiten – DIN 18332.
Die Materialauswahl wird möglichst den Wünschen des Kunden entsprechend vorgenommen.
Vorgelegte Muster sind lediglich Durchschnittsmuster.
Abweichungen vom Muster stellen - soweit sie sich als dem Naturstein eigene Schwankungen in Farbe, Korn und Struktur darstellen, keine Mängel dar. Auch wenn kein Muster vorgelegt wurde, stellen derartige Schwankungen in Farbe und Korn keinen Mangel dar.
Ebenso stellen geringfügige Maßabweichungen, die ein Passen und ein richtiges Verhältnis nicht stören und kleine Abweichungen, die in der Natur des Steins liegen, keinen Mangel dar und berechtigen somit nicht zu Gewährleistungsrechten.
Die Gewährleistungsrechte des Unternehmers setzen voraus, dass dieser Mängel im Rahmen seiner geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit im Sinne des §377 HGB unverzüglich nach Entdeckung, bei erkennbaren Mängeln spätestens fünf Tage nach Ablieferung der Ware, schriftlich anzeigt. An beanstandeter Ware steht uns das Recht zur Besichtigung, Prüfung und Vornahme von Versuchen zu.
Eingestrahlte Inschriften auf Grabsteinen und sonstigen Grabausstattungen können nur ab und bis zu einer bestimmten Größe geplottet werden. Bei Inschriften außerhalb des lateinischen Alphabetes muss der Kunde den geschriebenen Text übermitteln - ist jedoch eine gemalte Schrift gewünscht und diese wird als Bilddatei übermittelt, muss die Bilddatei Stand und Regel der jetzigen Technik entsprechen. Schriftbreiten unter 3 mm sind technisch nicht durchführbar. Auf dünnere Schriften wird keinerlei Gewährleistung gegeben.Sonstige Sonderwünsche werden nach Aufwand berechnet.
Hinweis Flugrost
Es rostet nicht der Edelstahl, sondern die eisenhaltigen Partikel, die sich auf einer entsprechend rauen und ungepflegten Oberfläche festsetzen. Durch Flugrostverursachte Korrosionserscheinungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Besonders in industriellen Ballungsräumen oder in Meeresnähekann es zu Ablagerungen in Form von Flugrost kommen. Bei Auftreten von Flugrost auf den Edelstahlbauteilen handelt es sich nicht um einen Mangel, sondern um eine Verschmutzung, die leicht beseitigt werden kann.
1. Im Vertrag enthaltene Lieferfristen stellen keine Fristen im Rechtssinne dar, sondern bestimmen nur annähernd den Leistungszeitraum (ca.-Angaben); ihr Lauf beginnt frühestens mit dem Eingang der endgültigen Ausführungsunterlagen.
2. Bei Ereignissen höherer Gewalt, Behinderung durch Witterungseinflüsse und Nichtanfall des benötigten Rohmaterials sind wir berechtigt, die angegebene Lieferzeit für die Dauer der Betriebsbehinderung hinauszuschieben.
Verzug tritt hierdurchnicht ein.
Gleiches gilt bei Betriebsstörungen, Streik sowie Ausfall von Werkstücken. Wenn es die Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, erfordern, sind wir auch berechtigt, die Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung bestehen in diesem Fall nicht.
1. Das Versandrisiko geht stets zu Lasten des Käufers, auch dann, wenn die Preise frei Empfangsstation bzw. frei Baustellevereinbart worden sind. Für Schäden des Transportes wird keine Haftungübernommen.
2. Eine Transportversicherung kann auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch zu Lasten des Kunden vorgenommen werden.
3. Wird bei Ankunft der Sendung eine Beschädigung festgestellt, so ist der Empfänger verpflichtet, den Schaden vor Abnahme der Ware
Bei Lkw-Anlieferung den Umfang der Beschädigung genauestens festzulegen und ein entsprechendes Protokoll vom Fahrer des Lkws unterzeichnen zu lassen.
Erfüllt der Empfänger diese vorstehenden Obliegenheiten nicht, werden wir von einer evtl. Schadensersatzpflicht frei, es sei denn, der Empfänger weist nach, dass der Schaden bereits vor Versendung eingetreten ist.
4. Bei Bestellung auf Abruf oder wenn derBesteller mit der Abnahme in Verzug gerät, behalten wir uns vor, die Ware am vereinbarten Lieferungstag oder bei Versandbereitschaft in Rechnung zu stellen. Sie ist dann mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
5. Gleiches gilt, wenn der Versand durch Umstände, die nicht wir, jedoch der Besteller zu vertreten hat, nicht erfolgen kann.
6. Bei der Montage auf dem Friedhof unsererseits wird das auf einem Sockel befestigte Deko-Zubehör (Laterne, Vase, Kessel,Schale), sofern nicht explizit anders in schriftlicher Form vereinbart, lediglich in das Grab gestellt. Der Sockel wird insbesondere nicht einbetoniert.
1. Zahlungen haben innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Leistet der Käufer nach Ablauf von 8 Tagen nicht, so gerät er auf unsere Mahnung hin in Verzug.
2. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 Satz2 BGB fällig.
1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum(Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungenerfolgen.
2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Absatz 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware. Erlischt unser Eigentum durch Vermischung oder Verbindung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Absatz 1.
3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur imgewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß den Absätzen 4 bis 6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.
5. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe unseres Rechnungswertes derjeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Abs. 2 haben, gilt die Abtretung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.
6. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gelten für dieForderungen aus diesem Vertrag Abs. 4 und 5 entsprechend.
7. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung gemäß Abs. 3 und 6 bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur bei Verzug des Auftraggebers Gebrauch machen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall befugt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten –sofern wir das nicht selbst tun- und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
8. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
9. Verstößt der Käufer oder einer seiner nachgeordneten Abnehmer gegen seine oben genannten Verpflichtungen, so hat der Käufer uns den entgangenen Gewinn zu ersetzen. Hierdurch erlangt der Käuferallerdings keine Forderung gegen uns. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Käufer die sich aus Weiterveräußerung ergebende Forderung in Höhe unserer ausstehenden Forderung an uns ab. Unsere Forderung im vorstehenden Sinn beinhaltet unsere gesamte Forderung, d.h. einschließlich Zinsen und sonstiger weiterer Kosten (z. B. Kosten der Rechtsverfolgung u. a.). Auf unser Verlangen ist der Verkäufer verpflichtet, dem Dritten die Abtretung bekanntzugeben unddies nachzuweisen.
Alle mündlichen, fernmündlichen und telegrafischen Erklärungen oder Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Crailsheim
Innerhalb unserer Geschäftsräume geschlossene Verträge sind vom Widerruf ausgeschlossen. Allein der Anbieter hat die Möglichkeit aus Gründen der Kulanz einen Widerruf zu akzeptieren.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Messerschmidt GmbH, Rotebachring 45, 74564 Crailsheim, Deutschland, Tel.: 07951 295331, E-Mail:info@grabstein-steinmetz.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zuwiderrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 150 Euro geschätzt.
Sie müssen für einene twaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrechtbesteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Unabhängig davon in welchem Stadium sich der Fortschritt zur Erbringung der Leistung befindet.
Ende der Widerrufsbelehrung
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück).
An Messerschmidt GmbH, Rotebachring 45, 74664 Crailsheim, Tel.: 07951 295331, E-Mail:info@liebstueck.de
Hiermit widerrufe(n)ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf derfolgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am(*)/erhalten am (*)
Name des/derVerbraucher(s)
Anschrift des/derVerbraucher(s)
Unterschrift des/derVerbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendesstreichen.